Impressum

tilo GmbH
Magetsham 19
A-4923 Lohnsburg
T +43 (0)7754-400-0
F +43 (0)7754-400-140
E office@tilo.com


Geschäftsführer: DI Herbert Kendler
Firmenbuchnummer: 114193g
Firmenbuchgericht: Landesgericht Ried im Innkreis
Sitz der Gesellschaft: Lohnsburg
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis
UID: ATU 236 42 404

Bildmaterial: tilo GmbH
Urheberrecht: tilo GmbH

Links: Die tilo GmbH übernimmt keine Haftung für Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Wir distanzieren uns von allen Inhalten gelinkter Seiten. Die tilo GesmbH hat hierauf keinerlei Einfluss und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen.

Konzept, Design und Umsetzung:

vorauerfriends communications GmbH
Traunufer-Arkade 1
A-4609 Thalheim bei Wels
Tel.: +43 (0) 7242 65896
Fax: +43(0)7242 65896 5020
www.vorauerfriends.com

 
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten ausschließlich und uneingeschränkt für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Kunden im Sinne dieser AVLB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 Konsumentenschutzgesetzes [KSchG]).

2. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sowie Kataloge, Prospekte, Preislisten, Rundschreiben und dergleichen sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Formlosen Erklärungen unserer Mitarbeiter kommt keine Rechtswirksamkeit zu.
2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege erfolgten Bestellung werden wir deren Zugang unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche geschäftlichen Schriftstücke, Rechnungen etc. elektronisch erstellt und an ihn elektronisch übermittelt werden.
2.3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen (Auftragsbestätigung). Bei auf elektronischem Wege erfolgter Bestellung sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Arbeitstagen (Mo.-Fr.) nach Eingang bei uns anzunehmen. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die Annahme erklärt haben oder die Leistung tatsächlich durchführen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen bzw. zu unterlassen.
2.4. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben, die Preise und Konditionen sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu überprüfen. Werden uns vom Kunden nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen schriftlich mitgeteilt, gelten die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und verbindlich.
2.5. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde binnen angemessener Frist informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird diesfalls unverzüglich zurückerstattet.

3. Preise und Zahlung

3.1. Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist, in Euro (€) und zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2. Es berechtigen uns etwaige zwischen Vertragsabschluss und Erbringung unserer Leistung eingetretene Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendiger Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Kunden steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu.
3.3. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Ex Works (EXW) gemäß Incoterms 2010 des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes oder Lagers, ohne Verpackung und Nebenspesen. Kosten für Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
3.4. Der Kunde hat den Preis mangels anderer schriftlicher Vereinbarung durch Bankeinzug (Abbuchung) oder fristgerecht ohne jeden Abzug durch Überweisung frei unserer Zahlstelle zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens bei uns oder unserer Zahlstelle. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
3.5. Insbesondere werden von uns Wechsel und Schecks nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und nur unter Vorbehalt zahlungshalber entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als endgültige Bezahlung. Alle Spesen, Gebühren und Kosten gehen, auch bei Weitergabe oder Prolongation, zu Lasten des Kunden. Für rechtzeitige Vorlage, Protest und/oder Nichteinlösung eines Wechsels übernehmen wir keine Haftung.
3.6. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 14 Tagen den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung, zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
3.7. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9,2 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.8. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
3.9. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
3.10. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten.
3.11. Wir behalten uns das Recht vor, falls die Außenstandshöhe die aktuell gültige Kreditversicherungsdeckung überschreitet, unbeschadet weitergehender Rechte, Lieferungen bis zur Zahlung aufzuschieben.
3.12. Für den Fall der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens behalten wir uns das Recht vor, Lieferungen nur mehr gegen Vorauskassa vorzunehmen.
3.13. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften in Verzug, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte a) die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen, c) andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen.
3.14. Dem Kunden allenfalls eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
4.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach obigem Punkt 4.2. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
4.4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
4.5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
4.6. Wir sind jederzeit berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zur Feststellung unserer Vorbehaltsware zu betreten und diese zu kennzeichnen.

5. Rücktritt vom Vertrag

5.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der nachweislich auf grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Kalendertagen. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
5.2. Unabhängig von unseren sonstigen Rechten sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der in nachfolgendem Punkt 6.4. angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
5.3. Unser Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
5.4. Falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt im Rücktrittsfall die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Kunde unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile unsererseits unerlässlich ist.
5.5. Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. Uns steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
5.6. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
5.7. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Kunden ist ausgeschlossen.

6. Lieferung

6.1. Im Rahmen unserer Auftragsbestätigung geben wir die voraussichtliche Lieferwoche unverbindlich an. Nach Ablauf der voraussichtlichen Lieferwoche kommen wir in Lieferverzug, sobald uns die schriftliche Mahnung des Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Kalendertagen nachweislich zugegangen ist. Die Einhaltung unserer Lieferpflicht setzt die Abklärung aller technischen und kommerziellen Fragen, sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht, nicht vollständig und/oder nicht gehörig erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
6.2. Wir liefern mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Ex Works (EXW) gemäß Incoterms 2010 des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes oder Lagers.
6.3. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Restlieferungen.
6.4. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Lieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen uns auch dann zur Verlängerung der Lieferzeit, wenn sie bei Lieferanten eintreten. 
6.5. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Unsere weitergehenden Ansprüche bleiben in jedem Fall unberührt.

7. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers bzw. Werkes oder wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr auf den Kunden über, auch wenn wir vereinbarungsgemäß mit eigenem oder fremdem Transportmittel an einen anderen Ort zu liefern haben.

8. Gewährleistung

8.1. Wir sind unter der Voraussetzung der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausschließlich verpflichtet, jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der nachweislich im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs besteht, zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Ein Mangel bezüglich des Materials und/oder der Ausführung liegt ausschließlich dann und insoweit vor, als die gelieferte Ware von den Spezifikationen gemäß dem einschlägigen technischen Datenblatt abweicht. Das jeweils einschlägige technische Datenblatt ist über die in unserem Produktkatalog ausgewiesene Bestellnummer auf unserer Website abrufbar, ausdruckbar und speicherbar. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen mangels anderer schriftlicher Vereinbarung zu Lasten des Kunden. 
8.2. Das Regressrecht des Kunden gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
8.3. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
8.4. Ist eine Verbesserung und ein Austausch nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
8.5. Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Mängelhaftung ebenfalls ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 
8.6. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang. Eine Verbesserung und/oder ein Austausch verlängern bzw. unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Hinsichtlich der im Rahmen der Verbesserung bzw. des Austausches verwendeten Neuteile ist eine eigenständige Mängelhaftung, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
8.8. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Etwaige von uns gegebene Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8.9. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Fehler, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und/oder Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Montageerfordernisse, Pflege- und/oder Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von uns angegebenen Werte, nachlässiger und/oder unrichtiger Behandlung bzw. Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Wir haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen und/oder chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
8.10. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder ein nicht von uns ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen, Reparaturen oder Instandsetzungen vornimmt.
8.11. Unsere Mängelhaftung ist in diesem Punkt 8. abschließend geregelt. Jede weitergehende Mängelhaftung unsererseits, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

9. Haftung und Haftungsbeschränkungen

9.1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, reinen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn, von Schäden aus Nutzungsentgang, Prozesskosten, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Unser Verschulden ist in jedem Fall vom Kunden nachzuweisen.
9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9.3. Wir haften nur für eigene Inhalte auf unserer Website. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
9.4. Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
9.5. Bringt der Kunde die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.
9.6. Wir sind nicht verpflichtet, beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Musterberechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen etc.) und/oder Stoffe bzw. gegebene Anweisungen auf deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität mit den beauftragten Leistungen zu überprüfen. Der Kunde garantiert deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität. Wir sind des Weiteren nicht verpflichtet, besondere Überprüfungen oder Messungen (Vorarbeiten Dritter, vorhandene Baulichkeiten etc.) vorzunehmen. Hinsichtlich Umständen bzw. Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, die außerhalb unseres vereinbarten Angebots- und Lieferumfangs liegen, trifft uns keine Prüf-, Warn- oder Hinweispflicht. Wir haften nicht für negative Folgen resultierend aus offenbarer bzw. verdeckter Untauglichkeit der vom Kunden beigestellten Unterlagen, Daten, Stoffe und/oder unrichtigen Anweisungen.
9.7. Alle dem Grunde nach gegen uns bestehenden Haftungsansprüche sind der Höhe nach mit dem Nettowert des einzelnen, allenfalls einen Haftungsanspruch begründenden Liefer- bzw. Leistungsgegenstand begrenzt.
9.8. Haftungsansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung unserer Leistung, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.
9.9. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die etwaige persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.10. Soweit in diesen AVLB nicht anders geregelt, ist unsere Haftung in diesem Punkt 9. abschließend geregelt. Jede weitergehende Haftung unsererseits, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort für unsere vertraglichen Verpflichtungen ist am Platz des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes oder Lagers an der Stelle, von der aus wir die Ware versenden. Erfüllungsort für alle Pflichten des Kunden ist Magetsham 19, A-4923 Lohnsburg.
10.2. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
10.3. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gilt die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommende, zulässige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem im Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit anstelle des Vereinbarten. Die Gültigkeit des restlichen Vertrages wird dadurch nicht berührt. Entsprechendes gilt im Fall einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke.
10.4. Als nicht-ausschließlicher Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für A-4923 Lohnsburg örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
10.5. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

 

tilo GmbH, A-4923 Lohnsburg/Kobernaußerwald